ein Kommentar zu Racial Profiling im Schloga von Alica Graf (No Lager Osnabrück e.V.)

Die Polizist:innen sind wie immer gerne im Schloga unterwegs, um Taschen- oder Ausweiskontrollen bei schwarzen Menschen, People of Color und rassifizierten Menschen durchzuführen. Diese Praxis nennt man Racial Profiling und gilt als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsverbot, den Gleichheitsgrundsatz bzw. den Artikel 3 des Grundgesetzes.
Die Polizei argumentiert, an sogenannten „kriminalitätsbelasteten“ Orten „verdachtsunabhängige Kontrollen“ durchführen zu dürfen. Dass dieser scheinbar unabhängige Verdacht fast immer rassifizierte Menschen trifft, lässt jedoch darauf deuten, dass diese Polizeikontrollen eine Form rassistischer Diskriminierung sind. Hier kommen daher ein paar Tipps, was du tun kannst, wenn du Racial Profiling beobachtest:
1. Tritt ruhig und mit etwas Abstand an die Kontrolle heran und frage die betroffene Person, ob sie deine Unterstützung bzw. deinen Beistand braucht. Laut §14 des Verwaltungsverfahrensgesetzes muss dein Beistand von der Polizei akzeptiert werden. Zeige der betroffenen Person, dass du solidarisch mit ihr sein möchtest. Wenn die kontrollierte Person deine Unterstützung nicht möchte, respektiere dies bitte.
2. Versuche, deeskalierend zu wirken und provoziere die Polizist:innen nicht. Du kannst nach dem Grund der Kontrolle fragen, auf die Rechtsgrundlage (Artikel 3 und Antidiskriminierungsverbot) verweisen und sagen, dass du die Kontrolle als unzulässig einschätzt. Frage die Beamt:innen nach ihren Namen oder Dienstnummern. Notiere all diese Angaben und Aussagen.
Du kannst die Situation auch mit Fotos oder einem Video dokumentieren (keine Einzel- oder Nahaufnahmen!). Dabei solltest du den Polizist:innen aber verdeutlichen, dass dies zu Dokumentationszwecken und nicht zur Veröffentlichung dienen soll. Ansonsten nimmt die Polizei oft das Filmen oder Fotografieren zum Anlass das Handy zu beschlagnahmen, deine Daten aufzunehmen oder dich anzuzeigen.
3. Falls die kontrollierte Person von der Polizei mitgenommen wird, frage die Person nach ihrem Namen, Geburtsdatum und ggf. ihrer Meldeadresse und frage, ob du eine befreundete Person oder eine:n Rechtsanwält:in informieren sollst. Frage die Polizist:innen, wo genau die Person hingebracht wird.
4. Wenn die Kontrolle vorbei ist, ohne dass die Polizei die Person abführt, frage sie, ob sie noch etwas Unterstützung braucht. Du kannst der betroffenen Person anbieten, als Zeug:in zur Verfügung zu stehen, falls sie juristisch gegen das Racial Profiling vorgehen möchte.
5. Du kannst die kontrollierte Person an die Betroffenenberatung für rassistische Gewalt des Exil e.V. verweisen, wenn sie weitere Hilfe benötigt. Außerdem kannst du dich gegen Rassismus engagieren und in antirassistischen Initiativen, wie z.B. NoLager organisieren.
Wichtig ist vor allem: Sieh nicht weg, wenn die Polizei wieder einmal rassistische Kontrollen durchführt und dabei glaubt, dass dies akzeptabel wäre. Stelle durch aktives Bezeugen und Einschreiten klar, dass im Schloga und natürlich auch andernorts kein Platz für diese diskriminierende Praxis ist! Du musst dabei nicht alleine in die Situation gehen, sondern kannst auch eine Person zur Unterstützung mitnehmen. Durch dein Einmischen werden vielleicht auch andere Leute ermutigt, die Situation zu bezeugen oder sogar ein anderes Mal aktiv bei rassistischen Polizeipraktiken zu intervenieren.
Fight racism, fight racial profiling!

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Ein Kommentar zur aktuellen Situation im Schloga von Florian Reus Seit März dieses Jahres habe ich ein neues Projekt: Ich führe ein Baumtagebuch. Das heißt, fast jeden Morgen gehe ich in den Schlossgarten und fotografiere dort immer den gleichen Baum: Die große Eiche am Rande des Schloga vor der Osnabrückhalle. Doch seit einigen Tagen muss…

