Der Schlossgarten muss wieder ein Raum für alle sein


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Ein Kommentar zur aktuellen Situation im Schloga von Florian Reus

Seit März dieses Jahres habe ich ein neues Projekt: Ich führe ein Baumtagebuch. Das heißt, fast jeden Morgen gehe ich in den Schlossgarten und fotografiere dort immer den gleichen Baum: Die große Eiche am Rande des Schloga vor der Osnabrückhalle. Doch seit einigen Tagen muss mein Baumtagebuch pausieren, denn die Eiche hat nun eine ganz neue Gemeinschaft von Bewohnern: Eine Gruppe von Punks, die sich dort niedergelassen haben, dort ihre Zelte aufbauen, die Eiche als Kleiderständer benutzen und feucht-fröhlich dort ihren Tag verbringen – mit den dementsprechenden Folgen. 

Nun schwingt schon in dieser Formulierung auch einiges an Vorurteilen mit, worüber ich unter anderem hier schreiben möchte. Über Fragen, die ich mir stelle und die ich an euch zur Diskussion weitergeben will. Und über die Frage, wie weit unsere Toleranz bestimmter Verhaltensweisen gehen sollte.

Kurz zurück zu der Eiche. Meine rationale Seite sagt mir: Der Schloga sollte allen gehören, so auch diesen Menschen. Gerade jetzt, wo die Stadt Osnabrück mit Verbotszonen und einem kontroversen 10-Punkte-Plan versucht, soziale Problematiken in der Innenstadt mit einer „aus dem Auge, aus dem Sinn“-Strategie zu lösen. Trotzdem kann ich nicht verleugnen, dass es in meinem Kopf eine Grenze der Toleranz gibt, die in dieser Beobachtung ihre Konkretisierung findet. Es gibt eine Seite, die mir sagt: Nur wenn wir solche und ähnliche Verhaltensweisen nicht akzeptieren, kann der Schloga wirklich allen gehören.

Müll und asozialer Suff: Die Depublikation des Schlogas

Ich möchte klarstellen: Meine Kritik richtet sich nicht ad hominem. Natürlich kann ich nicht ernsthaft behaupten, ich hätte keine Vorurteile. Nur merke ich, wie ich für solche Verhaltensweisen noch wenig Verständnis aufbringen kann, die meiner Ansicht nach nicht ein isoliertes Problem, sondern relativ weitreichend sind.

Warum sollte ich akzeptieren, dass der Schloga zum Wohnzimmer umfunktioniert, vermüllt und verdreckt wird? Der Schloga ist ein öffentlicher Raum, er sollte allen gehören. Doch Öffentlichkeit heißt auch Unausschließbarkeit. Doch durch das allgemeine Problem der betrunkenen Pöbeleien, der Vermüllung und Verdreckung findet aus meiner Sicht eine Depublikation statt, eine Vereinnahmung des öffentlichen Raumes (sowie natürlich eine immense Umweltverschmutzung).

Ein paar Beispiele. So meide ich diese Eiche nun, nicht nur aus Sorge vor Konfrontation, sondern einfach auch aus Respekt vor der sozialen Sphäre dieses Encampments – es fühlt sich wie ein Einbruch in eine Wohnung an. Andere Bekannte gehen abends nicht mehr im Schloga joggen, weil sie sich zu unsicher fühlen und Sorge vor Pöbeleien haben. Und wer von euch geht am Samstag- oder Sonntagmorgen noch hier gerne spazieren, wenn die Wiese einem Minenfeld aus Müll und leeren Flaschen gleicht? Wer diese Entscheidung aufgrund der Handlung von einigen wenigen anderen trifft, ist ausgeschlossen, der öffentliche Raum ist für diese Person nicht mehr frei zugänglich, die Freiheit eingeschränkt. 

Daher ist meine Meinung, dass wir die Öffentlichkeit des Schlogas nur wiederherstellen können, wenn wir diesen Raum auch schätzen. Dazu gehört, dass wir auch nach einem guten Abend im Schloga unseren Müll mitnehmen und aufräumen und andere auffordern, das auch zu tun. Und dazu gehört auch – und ich weiß, das ist kontrovers – dass wir nicht jeden akzeptieren müssen, der sich dort häuslich einrichtet.

Natürlich wirft mir meine eigene Argumentation auch neue Fragen auf. Bietet Osna bestimmten Personen einfach zu wenig Raum, zu wenig Akzeptanz? Wenn sie sich nicht im Schloga aufhalten würden, was bliebe ihnen? All das sind Fragen, auf die ich auch noch keine definitiven Antworten gefunden habe und mich daher auch auf Reaktionen, Fürsprechende, aber auch Gegenmeinungen freue.

Na nu, wer parkt denn da?

ein Kommentar zu Racial Profiling im Schloga von Alica Graf (No Lager Osnabrück e.V.) Die Polizist:innen sind wie immer gerne im Schloga unterwegs, um Taschen- oder Ausweiskontrollen bei schwarzen Menschen, People of Color und rassifizierten Menschen durchzuführen. Diese Praxis nennt man Racial Profiling und gilt als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsverbot, den Gleichheitsgrundsatz bzw. den Artikel…